Lehrgangstermine Januar bis Juni 2025

Datum

Lehrgang

Kapazität

24.02. - 26.02.

Einstieg ins Fahren - Anfängerkurs

ausgebucht - keine Anmeldung möglich

24.03. – 26.03.

Fahrlehrgang ohne Prüfung (ein – und zweispännig)

ausgebucht - keine Anmeldung möglich

31.03. – 08.04.

Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 5 und FA 4 (zweispännig)

ausgebucht, Anmeldung als Reserve möglich

31.03. – 11.04.

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C (Teil II) – Reiten

 

15.04. – 16.04.

Kurzlehrgang Dressur nur mit eigenem Pferd (Vorbereitung auf die Turniersaison)

ausgebucht, Anmeldung als Reserve möglich

29.04. – 30.04.

Kurzlehrgang Springen nur mit eigenem Pferd (Vorbereitung auf die Turniersaison)

 

19.05. – 23.05.

Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 5 bis RA 2

ausgebucht, Anmeldung als Reserve möglich

02.06. – 04.06.

Reitlehrgang ohne Prüfung

ausgebucht - keine Anmeldung möglich

10.06. – 11.06.

Doppellongenlehrgang ohne Prüfung

ausgebucht, Anmeldung als Reserve möglich

12.06.

Vorbereitungsseminar Trainer C/B Reiten

ausgebucht, Anmeldung als Reserve möglich

Lehrgangstermine Juli bis Dezember 2025

Datum

Lehrgang

Kapazität

21.07.-24.07.

Vierspännerlehrgang ohne Prüfung

 

25.09.

Vorbereitungsseminar Trainer C/B Reiten

 

13.10.-21.10.

Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA5/FA4 - zweispännig

 

20.10.-07.11.

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Reiten

 

20.10.-06.11.

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C und B Fahren

 

10.11.-14.11.

Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 5 bis RA2

 

24.11.-28.11.

Lehrgang Trainer C Reiten Teil I (Teil II Frühjahr 2025)

 

01.12.-10.12.

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer B Reiten

 

Lehrgangshinweise

Alle Lehrgänge finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen statt.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung bildet die Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang, da eine Absicherung im Schadensfall durch den Freistaat Sachsen nicht gewährleistet werden kann.

Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Eigene Pferde können nur für die Reitlehrgänge, die von Januar bis Juni stattfinden, nach individueller Absprache mitgebracht werden. Für diese Pferde sind eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung und der Impfschutz gegen Influenza- und Herpesvirusinfektionen (Grundimmunisierung/    Wiederholungsimpfungen) durch Vorlage des Impfausweises/ Pferdepasses nachzuweisen. Dabei müssen Impfstoff, Chargen-Nummer, Impfdatum, Unterschrift und Stempel des Impftierarztes eingetragen sein.