Lehrgangstermine Januar bis Juni 2024

Datum

Lehrgang

Kapazität

     

26.02. – 01.03.

Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 4 bis RA 2

ausgebucht, Anmeldung als Reserve möglich

20.03. – 21.03.

Kurzlehrgang Dressur nur mit eigenem Pferd (Vorbereitung auf die Turniersaison)

 

25.03. – 27.03.

Fahrlehrgang ohne Prüfung (ein – und zweispännig)

ausgebucht

26.03. – 27.03.

Kurzlehrgang Springen nur mit eigenem Pferd (Vorbereitung auf die Turniersaison)

 

08.04. – 16.04.

Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 5 und FA 4 (zweispännig)

ausgebucht

08.04. – 19.04.

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C (Teil II) – Reiten

ausgebucht

23.04. – 25.04.

Reitlehrgang ohne Prüfung

ausgebucht

29.04. – 30.04.

Doppellongenlehrgang ohne Prüfung

ausgebucht, Anmeldung als Reserve möglich

02.05.

Vorbereitungsseminar Trainer C/B Reiten

ausgebucht, Anmeldung als Reserve möglich

     
     

Lehrgangstermine Juli bis Dezember 2024

Datum

Lehrgang

Kapazität

29.07.-01.08.

Vierspännerlehrgang ohne Prüfung

 

26.09.

Vorbereitungsseminar Trainer C/B Reiten

 

21.10.-29.10.

Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA5/FA4 - zweispännig

 

21.10.-08.11.

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Reiten

 

30.10.-15.11.

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C und B Fahren

 

11.11.-15.11.

Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 5 bis RA2

ausgebucht, Anmeldung als Reserve möglich

18.11.-22.11.

Lehrgang Trainer C Reiten Teil I (Teil II Frühjahr 2025)

 

02.12.-11.12.

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer B Reiten

 
     

Lehrgangshinweise

Alle Lehrgänge finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen statt.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung bildet die Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang, da eine Absicherung im Schadensfall durch den Freistaat Sachsen nicht gewährleistet werden kann.

Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Eigene Pferde können nur für die Reitlehrgänge, die von Januar bis Juni stattfinden, nach individueller Absprache mitgebracht werden. Für diese Pferde sind eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung und der Impfschutz gegen Influenza- und Herpesvirusinfektionen (Grundimmunisierung/    Wiederholungsimpfungen) durch Vorlage des Impfausweises/ Pferdepasses nachzuweisen. Dabei müssen Impfstoff, Chargen-Nummer, Impfdatum, Unterschrift und Stempel des Impftierarztes eingetragen sein.