Gebühren- und Entgeltordnung der Landesfachschule für Reiten und Fahren Moritzburg

Unterrichtsgebühren

Kosten

Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 5 und RA 4

150,00 €

Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 3 und RA 2

175,00 €

Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 5 und FA4

210,00 €

Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 3 und FA 2

245,00 €

Vierspännerlehrgang ohne Prüfung

175,00 €

Fahrlehrgänge ohne Prüfung (ein- und zweispännig)

120,00 €

Reitlehrgänge ohne Prüfung (zwei Trainingseinheiten pro Tag)

je TE 35,00 €

spezielle Dressur- und Springlehrgänge (eine Trainingseinheit pro Tag )

je TE 40,00 €

Doppellongenlehrgang ohne Prüfung (3 Trainingseinheiten)

je TE 30,00 €

Longierabzeichenlehrgang mit Prüfung zum LA 5 im Zuge der Trainer C-Ausbildung

105,00 €

Vorbereitungsseminar für den Trainer C/ B-Lehrgang incl. Leihgebühr Pferd/Gespann

48,00 €

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Reiten

560,00 €

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Fahren

560,00 €

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer B Fahren/Reiten

280,00 €

Prüfungsgebühren

 

Reitabzeichen (RA) / Longierabzeichen (LA)

50,00 €

Fahrabzeichen (FA) / Kutschenführerschein

65,00 €

Trainer C/B/A-Reiten und Fahren

90,00 €

Leihgebühren Pferd/ Gespann je Tag

 

RA 5/4, Trainer C/B Reiten

10,00 €

RA 3/2, FA 5/4, Gespannführer, Trainer A-Reiten, Trainer C/B Fahren, Kutschenführerschein

15,00 €

Reitlehrgänge und Doppellonge ohne Prüfung

20,00 €

FA 3/2, Trainer A-Fahren

25,00 €

Fahrlehrgänge ohne Prüfung

35,00 €

Vierspännerlehrgang ohne Prüfung

45,00 €

Boxenmiete einschl. Futter für mitgebrachte Pferde

15,00 €

Anlagennutzung bei Teilnahme mit eigenem Pferd (Reitlehrgänge ohne Prüfung)

5,00 €

Anmerkungen zur Gebühren- und Entgeltordnung

Mit der Teilnahmebestätigung wird den Interessenten eine Anzahlungsrechung bei Trainerlehrgängen bzw. eine Rechnung über die Gesamtlehrgangsgebühr bei allen anderen Lehrgängen zugesandt. Der Zahlungseingang auf dem Konto des Landgestütes Moritzburg ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang. Der Endrechnungsbetrag (Trainerlehrgänge) ist am vorletzten Lehrgangstag in bar zu begleichen.
Eine Rückerstattung bei Fehltagen oder vorzeitiger Beendigung des Lehrganges wird ausgeschlossen.

Bei Absage nach Zusendung der Teilnahmebestätigung werden folgende Stornierungsgebühren auf die Gesamtlehrgangsgebühr erhoben:  

  • 50 % 12 Werktage vor Lehrgangsbeginn (2 Wochen)  
  • 75 % 6 Werktage vor Lehrgangsbeginn (1 Woche)              
  • 100% 1 – 2 Werktage vor Lehrgangsbeginn sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben.
  • Bei Nichtteilnahme wegen Krankheit (Nachweis eines ärztlichen Attests) wird eine Gebühr von 30,00 € in Rechnung gestellt.
  • Der gleiche Betrag wird fällig bei Nichtteilnahme an den Vorbereitungsseminaren Reiten/ Fahren.