Besucherordnung Landgestüt Moritzburg

Herzlich Willkommen im Landgestüt Moritzburg. Sie betreten eine unter Denkmalschutz stehende Gestütsanlage, einen wertvollen kulturellen Besitz des Freistaates Sachsen. Das Landgestüt Moritzburg ist als Teil der Sächsischen Gestütsverwaltung (SGV) ein laufender Pferdezucht- und Ausbildungsbetrieb. Um die Anlage auch während des Gestütsbetriebes weiterhin für Besucher offenhalten zu können, bitten wir Sie, folgende Regeln unbedingt zu beachten:

  • Der Innenhof und das Verwaltungsgebäude sind werktags von 08.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Anlage am Neuen Gestüt ist entlang der Besucherwege auch an den Wochenenden frei zugänglich. Die Stallgebäude dürfen ausschließlich im Rahmen von Führungen betreten und besichtigt werden.

  • Um die Gesundheit unserer Pferde nicht zu gefährden, besteht ein absolutes Fütterungsverbot. Unsere Pferde sind von Natur aus neugierig und dem Menschen zugewandt. Wir bitten Sie jedoch, die Tiere nicht zu streicheln, um z. B. eine Übertragung von Krankheitserregern auszuschließen.

  • Im gesamten Landgestütsgelände und insbesondere in allen Stallungen ist das Mitführen von Hunden und anderen Tieren aus veterinärhygienischen Gründen verboten. 

  • Gern dürfen Sie unsere Pferde auf den Paddocks und bei der Arbeit beobachten. Bitte verhalten Sie sich dabei ruhig. Vermeiden Sie laute Geräusche und hektische Bewegungen sowie das Spielen mit Bällen etc.

  • In sämtlichen Gebäuden des Landgestüts besteht Rauchverbot.

  • Das Filmen und Fotografieren ist nur mit Fotoerlaubnis gestattet. Diese Genehmigung ist in der Gestütsverwaltung einzuholen. 

  • Bitte benutzen Sie ausschließlich die befestigten Wege und Plätze für Besucher. Bitte nehmen Sie dabei Rücksicht auf Maschinen und Pferde, die im laufenden Betrieb diese Wege ebenfalls nutzen, und halten Sie Abstand. Das Betreten der Grünanlagen und Rasenflächen ist nicht gestattet.

  • Zum Abstellen ihrer Pkw und anderer Fahrzeuge nutzen Sie bitte die öffentlichen, ausgewiesenen Parkplätze der Gemeinde. Unberechtigt abgestellte Pkw und Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

  • Das Abstellen von E-Bikes und E-Scootern ist ausschließlich auf den dafür gekennzeichneten Flächen gestattet.

  • Das Betreten des Gestütsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Die Sächsische Gestütsverwaltung und ihre Bediensteten haften nicht für fahrlässige, den Besuchern entstandene Sachschäden oder Verletzungen sowie die daraus entstehenden Folgen.

  • Den Weisungen des Landgestütspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Landgestütspersonal ist berechtigt, Besucher, die sich nicht an die Besucherordnung halten, vom Gestütsgelände zu verweisen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt im Landgestüt Moritzburg.