Gebühren- und Entgeltordnung der Landesfachschule für Reiten und Fahren Moritzburg ab 01. Juli 2025

Unterrichtsgebühren

Kosten

Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 5 und RA 4

180,00 €

Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 3 und RA 2

210,00 €

Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 5 und FA4

250,00 €

Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 3 und FA 2

295,00 €

Vierspännerlehrgang ohne Prüfung

210,00 €

Fahrlehrgänge ohne Prüfung (ein- und zweispännig)

150,00 €

Reitlehrgänge ohne Prüfung (zwei Trainingseinheiten pro Tag)

200,00 €

spezielle Dressur- und Springlehrgänge (eine Trainingseinheit pro Tag )

je TE 45,00 €

Doppellongenlehrgang ohne Prüfung (3 Trainingseinheiten)

je TE 35,00 €

Longierabzeichenlehrgang mit Prüfung zum LA 5 im Zuge der Trainer C-Ausbildung

130,00 €

Vorbereitungsseminar für den Trainer C/ B-Lehrgang incl. Leihgebühr Pferd/Gespann

60,00 €

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Reiten

650,00 €

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Fahren

650,00 €

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer B Fahren/Reiten

330,00 €

Einstieg ins Fahren

150,00 €

Prüfungsgebühren

 

Reitabzeichen (RA) / Longierabzeichen (LA)

50,00 €

Fahrabzeichen (FA) / Kutschenführerschein

65,00 € / 135,00 €

Trainer C/B/A-Reiten und Fahren

90,00 €

Leihgebühren Pferd/ Gespann je Tag

 

RA 5/4, Trainer C/B Reiten

15,00 €

RA 3/2, FA 5/4, Gespannführer, Trainer A-Reiten, Trainer C/B Fahren, Kutschenführerschein

20,00 €

Reitlehrgänge und Doppellonge ohne Prüfung

20,00 €

FA 3/2, Trainer A-Fahren

25,00 €

Fahrlehrgänge ohne Prüfung, Einstieg ins Fahren

35,00 €

Vierspännerlehrgang ohne Prüfung

60,00 €

Boxenmiete einschl. Futter für mitgebrachte Pferde

15,00 €

Anlagennutzung bei Teilnahme mit eigenem Pferd (Reitlehrgänge ohne Prüfung)

5,00 €

Anmerkungen zur Gebühren- und Entgeltordnung/Teilnahmebedingungen

  • Bei Anmeldung ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 20 % der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Diese wird als Bearbeitungs- und Freihaltegebühr in jedem Fall einbehalten. Erst mit Zahlungseingang dieses Betrages erwirbt der Teilnehmer den Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
  • Eine Abmeldung ist nur in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) möglich.
  • Bei einer Abmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 50 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
  • Bei einer Abmeldung zwischen 4 und 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 70 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
  • Bei einer Abmeldung unter 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 100 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
  • Der Teilnehmer kann alternativ einen Ersatzteilnehmer benennen.
  • Es bleibt dem Teilnehmer überlassen, eine Reiserücktrittsversicherung auf eigene Kosten abzuschließen.