Gebühren- und Entgeltordnung der Landesfachschule für Reiten und Fahren Moritzburg ab 01. Juli 2025
Unterrichtsgebühren | Kosten |
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Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 5 und RA 4 | 180,00 € |
Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 3 und RA 2 | 210,00 € |
Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 5 und FA4 | 250,00 € |
Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 3 und FA 2 | 295,00 € |
Vierspännerlehrgang ohne Prüfung | 210,00 € |
Fahrlehrgänge ohne Prüfung (ein- und zweispännig) | 150,00 € |
Reitlehrgänge ohne Prüfung (zwei Trainingseinheiten pro Tag) | 200,00 € |
spezielle Dressur- und Springlehrgänge (eine Trainingseinheit pro Tag ) | je TE 45,00 € |
Doppellongenlehrgang ohne Prüfung (3 Trainingseinheiten) | je TE 35,00 € |
Longierabzeichenlehrgang mit Prüfung zum LA 5 im Zuge der Trainer C-Ausbildung | 130,00 € |
Vorbereitungsseminar für den Trainer C/ B-Lehrgang incl. Leihgebühr Pferd/Gespann | 60,00 € |
Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Reiten | 650,00 € |
Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Fahren | 650,00 € |
Lehrgang mit Prüfung zum Trainer B Fahren/Reiten | 330,00 € |
Einstieg ins Fahren | 150,00 € |
Prüfungsgebühren | |
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Reitabzeichen (RA) / Longierabzeichen (LA) | 50,00 € |
Fahrabzeichen (FA) / Kutschenführerschein | 65,00 € / 135,00 € |
Trainer C/B/A-Reiten und Fahren | 90,00 € |
Leihgebühren Pferd/ Gespann je Tag | |
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RA 5/4, Trainer C/B Reiten | 15,00 € |
RA 3/2, FA 5/4, Gespannführer, Trainer A-Reiten, Trainer C/B Fahren, Kutschenführerschein | 20,00 € |
Reitlehrgänge und Doppellonge ohne Prüfung | 20,00 € |
FA 3/2, Trainer A-Fahren | 25,00 € |
Fahrlehrgänge ohne Prüfung, Einstieg ins Fahren | 35,00 € |
Vierspännerlehrgang ohne Prüfung | 60,00 € |
Boxenmiete einschl. Futter für mitgebrachte Pferde | 15,00 € |
Anlagennutzung bei Teilnahme mit eigenem Pferd (Reitlehrgänge ohne Prüfung) | 5,00 € |
Anmerkungen zur Gebühren- und Entgeltordnung/Teilnahmebedingungen
- Bei Anmeldung ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 20 % der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Diese wird als Bearbeitungs- und Freihaltegebühr in jedem Fall einbehalten. Erst mit Zahlungseingang dieses Betrages erwirbt der Teilnehmer den Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
- Eine Abmeldung ist nur in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) möglich.
- Bei einer Abmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 50 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
- Bei einer Abmeldung zwischen 4 und 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 70 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
- Bei einer Abmeldung unter 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 100 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
- Der Teilnehmer kann alternativ einen Ersatzteilnehmer benennen.
- Es bleibt dem Teilnehmer überlassen, eine Reiserücktrittsversicherung auf eigene Kosten abzuschließen.