Gebühren- und Entgeltordnung der Landesfachschule für Reiten und Fahren Moritzburg ab 01. Juli 2025

Unterrichtsgebühren

Kosten

Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 5 und RA 4

180,00 €

Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 3 und RA 2

210,00 €

Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 5 und FA4

250,00 €

Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 3 und FA 2

295,00 €

Vierspännerlehrgang ohne Prüfung

210,00 €

Fahrlehrgänge ohne Prüfung (ein- und zweispännig)

150,00 €

Reitlehrgänge ohne Prüfung (zwei Trainingseinheiten pro Tag)

200,00 €

spezielle Dressur- und Springlehrgänge (eine Trainingseinheit pro Tag )

je TE 45,00 €

Doppellongenlehrgang ohne Prüfung (3 Trainingseinheiten)

je TE 35,00 €

Longierabzeichenlehrgang mit Prüfung zum LA 5 im Zuge der Trainer C-Ausbildung

130,00 €

Vorbereitungsseminar für den Trainer C/ B-Lehrgang incl. Leihgebühr Pferd/Gespann

60,00 €

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Reiten

650,00 €

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Fahren

650,00 €

Lehrgang mit Prüfung zum Trainer B Fahren/Reiten

330,00 €

Einstieg ins Fahren

150,00 €

Prüfungsgebühren

 

Reitabzeichen (RA) / Longierabzeichen (LA)

50,00 €

Fahrabzeichen (FA) / Kutschenführerschein

65,00 € / 135,00 €

Trainer C/B/A-Reiten und Fahren

90,00 €

Leihgebühren Pferd/ Gespann je Tag

 

RA 5/4, Trainer C/B Reiten

15,00 €

RA 3/2, FA 5/4, Gespannführer, Trainer A-Reiten, Trainer C/B Fahren, Kutschenführerschein

20,00 €

Reitlehrgänge und Doppellonge ohne Prüfung

20,00 €

FA 3/2, Trainer A-Fahren

25,00 €

Fahrlehrgänge ohne Prüfung, Einstieg ins Fahren

35,00 €

Vierspännerlehrgang ohne Prüfung

60,00 €

Boxenmiete einschl. Futter für mitgebrachte Pferde

15,00 €

Anlagennutzung bei Teilnahme mit eigenem Pferd (Reitlehrgänge ohne Prüfung)

5,00 €

Anmerkungen zur Gebühren- und Entgeltordnung/Teilnahmebedingungen

  • Bei Anmeldung ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 20 % der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Diese wird als Bearbeitungs- und Freihaltegebühr in jedem Fall einbehalten. Erst mit Zahlungseingang dieses Betrages erwirbt der Teilnehmer den Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Sollte dieser Betrag zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel bei uns eingegangen sein, wird der Lehrgangsplatz anderweitig vergeben.
  • Eine Abmeldung ist nur in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) möglich.
  • Bei einer Abmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 50 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
  • Bei einer Abmeldung zwischen 4 und 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 70 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
  • Bei einer Abmeldung unter 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 100 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
  • Der Teilnehmer kann alternativ einen Ersatzteilnehmer benennen.
  • Es bleibt dem Teilnehmer überlassen, eine Reiserücktrittsversicherung auf eigene Kosten abzuschließen.