Gebühren- und Entgeltordnung der Landesfachschule für Reiten und Fahren Moritzburg ab 01. Juli 2025
| Unterrichtsgebühren | Kosten |
|---|---|
| Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 5 und RA 4 | 180,00 € |
| Reitabzeichenlehrgang mit Prüfung zum RA 3 und RA 2 | 210,00 € |
| Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 5 und FA4 | 250,00 € |
| Fahrabzeichenlehrgang mit Prüfung zum FA 3 und FA 2 | 295,00 € |
| Vierspännerlehrgang ohne Prüfung | 210,00 € |
| Fahrlehrgänge ohne Prüfung (ein- und zweispännig) | 150,00 € |
| Reitlehrgänge ohne Prüfung (zwei Trainingseinheiten pro Tag) | 200,00 € |
| spezielle Dressur- und Springlehrgänge (eine Trainingseinheit pro Tag ) | je TE 45,00 € |
| Doppellongenlehrgang ohne Prüfung (3 Trainingseinheiten) | je TE 35,00 € |
| Longierabzeichenlehrgang mit Prüfung zum LA 5 im Zuge der Trainer C-Ausbildung | 130,00 € |
| Vorbereitungsseminar für den Trainer C/ B-Lehrgang incl. Leihgebühr Pferd/Gespann | 60,00 € |
| Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Reiten | 650,00 € |
| Lehrgang mit Prüfung zum Trainer C/A Fahren | 650,00 € |
| Lehrgang mit Prüfung zum Trainer B Fahren/Reiten | 330,00 € |
| Einstieg ins Fahren | 150,00 € |
| Prüfungsgebühren | |
|---|---|
| Reitabzeichen (RA) / Longierabzeichen (LA) | 50,00 € |
| Fahrabzeichen (FA) / Kutschenführerschein | 65,00 € / 135,00 € |
| Trainer C/B/A-Reiten und Fahren | 90,00 € |
| Leihgebühren Pferd/ Gespann je Tag | |
|---|---|
| RA 5/4, Trainer C/B Reiten | 15,00 € |
| RA 3/2, FA 5/4, Gespannführer, Trainer A-Reiten, Trainer C/B Fahren, Kutschenführerschein | 20,00 € |
| Reitlehrgänge und Doppellonge ohne Prüfung | 20,00 € |
| FA 3/2, Trainer A-Fahren | 25,00 € |
| Fahrlehrgänge ohne Prüfung, Einstieg ins Fahren | 35,00 € |
| Vierspännerlehrgang ohne Prüfung | 60,00 € |
| Boxenmiete einschl. Futter für mitgebrachte Pferde | 15,00 € |
| Anlagennutzung bei Teilnahme mit eigenem Pferd (Reitlehrgänge ohne Prüfung) | 5,00 € |
Anmerkungen zur Gebühren- und Entgeltordnung/Teilnahmebedingungen
- Bei Anmeldung ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 20 % der Lehrgangsgebühr zu entrichten. Diese wird als Bearbeitungs- und Freihaltegebühr in jedem Fall einbehalten. Erst mit Zahlungseingang dieses Betrages erwirbt der Teilnehmer den Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Sollte dieser Betrag zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel bei uns eingegangen sein, wird der Lehrgangsplatz anderweitig vergeben.
- Eine Abmeldung ist nur in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) möglich.
- Bei einer Abmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 50 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
- Bei einer Abmeldung zwischen 4 und 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 70 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
- Bei einer Abmeldung unter 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Landgestüt berechtigt, 100 % der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltekosten zu berechnen, es sei denn, der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden.
- Der Teilnehmer kann alternativ einen Ersatzteilnehmer benennen.
- Es bleibt dem Teilnehmer überlassen, eine Reiserücktrittsversicherung auf eigene Kosten abzuschließen.